Schaden-ABC Unser Katalog für Schadenfälle
Abschleppkosten
Wenn das Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr fahrtüchtig ist, sind die damit verbundenen Kosten vom Unfallgegner bzw. seiner Versicherung zu erstatten.
Allerdings erhältst du grundsätzlich nur die Kosten erstattet, die für den Transport deines Wagens bis zur nächsten Vertragswerkstatt anfallen.
Abzug Neu für Alt (NfA)
Der Begriff NfA beziehungsweise „Abzug neu für Alt“ kommt immer dann zum Einsatz, wenn mit einer Wertverbesserung eures Kraftfahrzeuges zu rechnen ist.
Einfaches Beispiel: Euer beschädigter reifen mit 4mm Profil wird von einem Brandneuen Reifen ersetzt.
Ausfallkosten
Diese Kosten hast du, wenn dir durch einen Schaden an dem du nicht verschuldet bist Ausfälle entstehen wie zB.: Gewinnausfall, oder sogar ein Arbeitnehmer. Dies ist jedoch in Einzelfällen nachzuweisen.
Ausfallkosten sind nicht mit dem Nutzungsausfall des Fahrzeuges zu verwechseln.
Aktivlegitimation
Nach einem Verkehrsunfall bist du aktivlegitimiert und kannst Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies gilt aber nur, wenn du der Inhaber des Fahrzeuges bist.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1+2 (Brief, Fahrzeugschein) sagt nichts über die Eigentümerstellung aus.
Die Aktivlegitimation ist somit gegeben, wenn der Kläger nach materiellem Recht Inhaber des geltend gemachten Anspruchs ist.
Bagatellschäden
Als sogenannte Bagatellschäden bezeichnet man Schäden die mit geringen Reparaturkosten zu beheben sind.
Das BGH hält eine Grenze von 700-750€ angemessen (BGH AZ: VI ZR 365/03)
Beilackierung
Unter der sogenannten Beilackierung versteht man, dass nicht nur das auszuwechselnde/instand zu setzende Teil, sondern auch das angrenzende Bauteil einlackiert wird.
Nur so ist es möglich einen fließenden Übergang zu gewährleisten. (AZ VI ZR 396/18 vom 17.09.2019) „die Kosten der Beilackierung sind dann ersatzfähig wenn sie technisch notwendig sind.
Differenzbesteuerung
Die Differenzbesteuerung nach $25a Abs.1 UStG wird bei gebrauchten Fahrzeugen ab 3 Jahren angewandt, damit eine erneute komplette Umsatzsteuer (19%) nicht anfällt.
Das BGH hat die Schätzung einer Händlerspanne von 15% akzeptiert (BGH AZ. VI ZR 225/05).
Die Umsatzsteuer entspricht dann etwa 2,4%.
Beispielrechnung:
Einkaufspreis 10.000€ Verkaufspreis 15.000€
Differenz 5000€
Umsatzsteuer 799€ (5000€/1,19)
Dispositionsfreiheit
Du als Geschädigter kannst nach einem Schaden frei entscheiden wie du deinen Schaden abwickeln möchtest.
Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung...
- Reparatur in einer Vertragswerkstatt
- Reparatur in einer freien Fachwerkstatt
- Oder du rechnest fiktiv bzw. nach Gutachten ab d.h. du erhältst die Reparaturkosten (ohne MwSt.)
Eigenreparatur/Eigenregie
Wenn ihr die Reparatur bzw. Instandsetzung selbst durchführt ohne eine Werkstatt hinzuzuziehen, dann nennt man es Eigenreparatur oder in eigener Regie.
Es bleibt auch in Eigenregie, wenn ihr eure Teile zum Lackieren beim Lacker abgebt.
Entsorgungskosten
Entsorgungskosten fallen an, wenn alte defekte oder kaputte Teile beseitigt oder verwertet werden. Diese Kosten sind selbstverständlich auch vom Versicherer zu zahlen.
Ersatzteilaufschlag
Bei dem Ersatzteilaufschlag erheben Autohäuser und Werkstätten bis zu 20% auf die UVP (unverbindliche Preisempfehlung). Dies wird damit begründet, dass die Kapitalbindung
Im Lager für vorrätige Ersatzteile verzinst werden sollen, um einen Ausgleich zu schaffen. Der Durchschnitt orientiert sich meist an 10%-15%
Fachanwalt
Der Fachanwalt hat sich auf einen bestimmten Fachbereich spezialisiert, z.B. Verkehrsrecht. Diesen speziellen Themenbereich weist der Fachanwalt mit Prüfungen und umfangreichen Lehrgängen nach.
Diese müssen mit mindestens 10 Stunden pro Jahr durch Lehrgänge und- oder Fortbildungen nachgewiesen werden.
Fachwerkstatt
Mit Fachwerkstatt wird eine Werkstatt bezeichnet, die ihre Arbeit sehr gut und gewissenhaft durchführt. Im besten Fall arbeitet das Unternehmen mit Facharbeitern und nach Herstellervorgaben.
Jedoch ist dieser Begriff nicht wirklich klar definiert.
Fachwerkstatt (Markengebunden)
Die markengebundene Fachwerkstatt oder auch Vertragswerkstatt ist eine vom Fahrzeughersteller (Audi, BMW, Mercedes etc.) autorisierte und freigegebene Werkstatt.
Diese Werkstätten haben eine vertragliche Geschäftsbeziehung zu dem Hersteller und sind in den meisten Fällen auch Autohäuser, welche die Fahrzeuge dieser Marke zum Verkauf anbieten.
Fahrlässigkeit
Die Fahrlässigkeit bezieht sich auf die Schadenentstehung ohne eine Absichtlichkeit, sprich „aus Versehen".
Kritisch wird es aber, wenn dem Unfallverursacher grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
Der Schaden ist zwar immer noch ohne jegliche Absicht entstanden, jedoch ist das Fehlverhalten objektiv gefährlich und subjektiv unentschuldbar (So etwas darf nicht passieren).
Bei grober Fahrlässigkeit darf der Kaskoversicherer die Leistung in Extremfällen bis auf null kürzen.
Fahrzeugteilversicherung
Die sogenannte Fahrzeugteilversicherung ist ganz einfach die von uns umgangssprachlich genannte Teilkaskoversicherung. Diese deckt in den meisten Fällen Diebstahl, Wildschäden, Elementarschäden, Brand und Glasbruch.
Fahrzeugvollversicherung
Die sogenannte Fahrzeugvollversicherung ist ganz einfach die von uns umgangssprachlich genannte Vollkaskoversicherung. Diese deckt in den meisten Fällen Diebstahl, Wildschäden, Elementarschäden, Brand und Glasbruch sowie
Vandalismus und selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug.
Fingierter Unfall
Der fingierte Unfall ist ein geplanter, absichtlich herbeigeführter oder provozierter Unfall um die Versicherungsgesellschaften zu betrügen. Die sogenannten „Autobumser“ planen und-/oder provozieren Unfälle um Versicherungsleistungen abzukassieren.
Fiktive Abrechnung
Der Geschädigte kann den Betrag verlangen, der für die Reparatur aufzuwenden wäre, um das Fahrzeug wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, bzw. für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs.
Dabei ist es ganz egal, ob du tatsächlich reparieren Lässt oder ein neues Fahrzeug beschafft wird.
Fiktiver „unechter Totalschaden"
Diese Art von Schaden Legt dann vor, wenn der Geschädigte trotz Reparaturwürdigkeit (Rep. Rosten Reiner als Wiederbeschattungswert) sein Fahrzeug nicht mehr reparieren lassen möchte und auf Basis eines Totalschadens abrechnet.
(Wiederbeschattungswert abzüglich Restwertes)
Dies funktioniert jedoch nur, wenn die Summe aus Reparaturkosten und ggf. Wertminderung (Wiederherstellungsaufwand)
höher ist als die Differenz WBW abz. RW
(Wiederbeschaffungsaufwand)
Freie Werkstatt
Eine freie Werkstatt ermöglicht dir eine sach- und fachgerechte Reparatur deines Fahrzeuges ganz ohne Markenbindung. Diese sind in den meisten Fällen deutlich günstiger und im besten Fallfachlich- und technisch auf dem gleichen Niveau wie eine Fachwerkstatt.
Grobe Fahrlässigkeit
Die „Grobe Fahrlässigkeit" ist bei den meisten Versicherungen in den sog. „AKB's" (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) ein Ausschlussgrund.
Der Versicherer kann insbesondere bei groben Verletzungen der erforderlichen Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr die Leistungen der Fahrzeugversicherung verweigern.
Grüne Karte
Die „Grüne Karte", die nicht gezwungenermaßen grün sein muss, sollte bei allen Fahrten im Ausland mitgeführt werden.
Die grüne Versicherungskarte ist ein Nachweis über die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Reisen im EU-Ausland und gilt als internationale Versicherungskarte.
Dieses Dokument ist speziell nach Unfällen sehr hilfreich, da sie Versicherungsbedingungen, Versicherungssummen und Versicherungsagent enthält die eine Abwicklung erleichtern.
Gutachten
Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Es enthält Darstellungen von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige.
Ein qualifizierter Gutachter wird bei Sachfragen zunächst Tatsachen feststellen und danach ggf. Schlussfolgerungen ziehen. Es muss vollständig und nachvollziehbar sein.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist wie der Name schon sagt die Pflichtversicherung bei Fahrzeugen.
Diese deckt Schadensersatzansprüche, die beispielsweise durch einen verschuldeten Unfall entstehen, welche durch den Fahrzeugführer eines Kfz verursacht worden sind.
Die Versicherung deckt nicht nur den Schaden des Fahrzeuges, sondern auch die Kosten für Anwalt, Mietwagen und den Sachverständigen.
Haftungsausschluss
Ein Haftungsausschluss oder auch Haftungsklausel genannt ist eine vertragliche Haftungsbeschränkung, welche Verantwortlichkeiten und Haftungen begrenzt oder ausschließt.
Dies können beispielsweise Gewährleistungsrechte, Sorgfaltspflichtverletzungen oder Schadensersatzansprüche sein.
Haftungsquote
Die Haftungsquote kommt zum Einsatz, wenn beide Unfallbeteiligte eine Teilschuld am Unfall tragen.
Wenn Unfallbeteiligter A eine Haftungsquote von 25% bekommt, dann muss Unfallbeteiligter B
75% des Schadens von A übernehmen.
Im Umkehrschluss übernimmt A 25% von B.
Halter
Der Fahrzeughalter ist per Definition diejenige Person, die im Fahrzeugschein eingetragen ist. Diese Person ist jedoch nicht zwingendermaßen auch Fahrzeugeigentümer.
Der Fahrzeughalter ist für die Verkehrssicherheit des Pkw verantwortlich und dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Halter kümmert sich ebenso um weitere Versicherungen, Steuern und Wartungen.
Integritätsinteresse
Nach einem unverschuldeten Autounfall ist dein Integritätsinteresse rechtlich in der Unversehrtheit deines Fahrzeugs als Vermögensbestandteil zu sehen.
Du bist mit deinem Eigentum gemäß $ 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) so zu stellen, als wäre der Verkehrsunfall nicht passiert.
Das erlaubt dir, vom Schädiger für eine tatsächlich durchgeführte Reparatur bis zum 1,3-fachen des Wiederbeschaffungswerts zu fordern.
Kaskoschaden
Ein Kaskoschaden tritt ein, wenn du selbst einen Unfall oder Schaden verursachst (Vollkasko). Ebenso tritt bei höherer Gewalt wie z.B. Diebstahl, Wildunfall oder Vandalismus die Kaskoversicherung ein (Teilkasko).
Die Leistungen basieren auf vertraglichen Ansprüchen und sind von Schadensersatzansprüchen im Haftpflichtfall streng abzugrenzen.
Kaskoversicherung
Bei Fahrzeugen unterscheiden die Versicherer zwischen der Teil- und Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung werden Schäden wie beispielsweise Diebstahl, Glasbruch, Wildschaden und Brand gezahlt.
Die Vollkaskoversicherung zahlt auch bei selbst verschuldeten Schäden und Unfällen sowie bei Vandalismus.
Kausalität
Wenn zwischen zwei Merkmalen ein Zusammenhang aus Ursache und Wirkung besteht, spricht man von einer Kausalität.
Demnach ist A die Ursache für die Wirkung B, wenn B von A herbeigeführt wird.
Kostenvoranschlag
Bei einem Kfz. Kostenvoranschlag handelt es sich um eine verbindliche Kostenaufstellung. Es gibt auch die Möglichkeit einer unverbindlichen Kostenaufstellung, hier kann es bis zu 20% variieren.
Kostenvoranschläge sind bis zu einer „Grenze" von 750€ netto sinnvoll. Aber Vorsicht!!
Bei einem Kv werden weder Verbringungskosten noch Wertminderung oder Nutzungsausfall kalkuliert.
Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Der Begriff Mehrwertsteuer ist identisch mit der Umsatzsteuer. Wird fiktiv, also nach Gutachtenbasis abgerechnet wird auch „nur" Netto ausgezahlt.
Die Umsatzsteuer bzw. MwSt. wird nur ausgezahlt wenn auch Mwst. anfällt, sprich wenn eine Rechnung vorliegt.
Gehört das verunfallte Fahrzeug jemandem der Mwst. pflichtig ist, so wird diese auch nicht erstattet, da die Vorsteuer bei der Umsatzsteuererklärung geltend gemacht werden kann.
Merkantile Wertminderung
Die Merkantile Wertminderung ist der finanzielle Nachteil der dir durch einen nicht verschuldeten Unfall entsteht.
Auch wenn du dein Fahrzeug sach- und Fachgerecht in einer qualifizierten Werkstatt oder auch in der Vertragswerkstatt reparieren Lasst, erzielt dein Fahrzeug beim Verkauf im Vergleich zu einem nicht verunfalltem Fahrzeug einen niedrigeren Preis.
Zur Ermittlung werden mathematisch festgelegte Formeln und der aktuelle Markt berücksichtigt.
Mietwagen
Natürlich steht dir während der Reparatur- oder der Wiederbeschaffungszeit ein Mietwagen zu.
Der Mietwagen darf jedoch nicht einer höheren Typklasse angehören als dein verunfalltes Fahrzeug. Es werden für die Mietwagenzeit Überlegungsfristen für weitere Vorgehensweisen wie z.B Gutachterwahl, Gutachtenerstellung und Erhalt berücksichtigt.
Der BGH hat entschieden, dass diese Frist bis zu 7 Tage andauern kann. Somit kann eine Anmietung deutlich länger als 14 Tage betragen.
Mindestprofiltiefe
§ 36 Absatz 2 (StVZO) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung „Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang des Reifens eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter aufweisen“
Als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
Mithaftung
Wenn bei einem Unfallhergang die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann, so kommt es häufig zu einer Mithaftung. in diesem Fall wird der Schadensersatz entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt.
Nachbesichtigung
In manchen Fällen möchte die gegnerische (eintrittspflichtige) Versicherung das verunfallte Fahrzeug nach der Gutachtenerstellung „Nachbesichtigen".
Diese Nachbesichtigung wird durch einen Sachverständigen der Versicherung durchgeführt. Ein sogenanntes Recht auf eine Nachbesichtigung hat die Versicherung nicht, solange das erstellte Gutachten keine gravierenden Mängel aufweist.
Nebenkosten
Die mit der Unfallschadenregulierung zusammenhängenden Kosten wie Z.B.:
Fahrtkosten, Telefonate und schriftliche Korrespondenz Rannst du pauschal verlangen. Je nach Gerichten und Rechtsprechung sind zwischen 10€ und 30€ angemessen. Im Einzelfall und gegen Nachweis auch deutlich mehr.
Neuwagenersatz
wenn dein neues Fahrzeug in erster Hand beschädigt wird, so hast du Anspruch auf Neufahrzeugentschädigung.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Fahrzeugalter max. 1 Monat
- Laufleistung bis 1.000km
Es muss am Fahrzeug ein erheblicher Schaden Vorliegen der in das Fahrzeuggefüge eingreift.
Das Fahrzeugalter wird von den Gerichten als Voraussetzung gesehen und die Laufleistung jedoch etwas flexibler.