Unfallgutachten und Schadengutachten in Lüdenscheid und Umgebung
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Eines ist sicher: Ein Schaden am Fahrzeug bedeutet immer Stress. Gut zu wissen, dass wir im Falle eines Schadens oder Unfalls an Ihrer Seite sind! Vertrauen Sie auf unsere erfahrenen Kfz-Gutachter, die Ihnen rasch, präzise und unparteiisch zur Seite stehen.
Sie hatten einen Unfall und sind nicht schuld?
Als unabhängige Schadengutachter prüfen wir Ihren Fall. Unsere Gutachten umfassen dabei unter anderem das Erfassen sämtlicher Schäden, Ermittlung der Schadenshöhe und Beweissicherung. Ein Schadengutachten erfolgt auf Grundlage der aktuellen Rechtssprechung. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung. Lassen Sie sich nicht Ihrer Rechte berauben. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt hat keinerlei Beweiskraft.
Was ist ein Unfallgutachten und wann genau wird es benötigt?
Ein Unfallgutachten ist ein detailliertes Gutachten, das die Schäden an einem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall dokumentiert und die Schadenhöhe dokumentiert. Es dient als Grundlage für die Schadensregulierung und enthält Angaben zum Unfallhergang, zu den Reparaturkosten, zur Wertminderung des Fahrzeugs sowie gegebenenfalls zum Restwert bei einem Totalschaden.
Ein Unfallgutachten wird insbesondere in folgenden Situationen benötigt:
- Ungeklärte Schuldfrage: Bei unklarer Schuldfrage hilft ein Gutachten, den Unfallhergang zu rekonstruieren und die Schuldfrage zu klären.
- Hohe Schadenshöhe: Bei erheblichen Schäden am Fahrzeug ist ein Gutachten notwendig, um die genaue Schadenshöhe zu ermitteln.
- Beweissicherung: Um Ansprüche gegenüber Versicherungen oder Dritten geltend zu machen, dient das Gutachten als offizieller Nachweis des entstandenen Schadens.
Unsere Leistungen bei einem Unfallgutachten:
- Umfassende Schadensbewertung: Modernste Techniken für genaue Schadensbewertung.
- Detaillierte Unfallgutachten: Vollständige Dokumentation der Unfallursache und Schäden.
- Wertminderung und Restwertbestimmung: Berechnung von Wertminderung und Restwert.
- Beratung und Unterstützung: Hilfe bei versicherungstechnischen Fragen und Kommunikation mit Beteiligten.text
Machen Sie Ihren rechtlichen Anspruch auf unabhängige Prüfung geltend. Wir beraten Sie individuell in einem kostenlosen Erstgespräch.
Wie läuft ein Unfallgutachten ab?
Die Erstellung eines Unfallgutachtens läuft in der Regel wie folgt ab:
- Kontaktaufnahme: Nach dem Unfall nehmen Sie Kontakt mit einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen auf, um einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren.
- Besichtigung des Fahrzeugs: Der Sachverständige besichtigt das beschädigte Fahrzeug vor Ort, dokumentiert alle sichtbaren Schäden und sichert Beweismaterial, zum Beispiel durch Fotografien.
- Datenaufnahme: Erfassung relevanter Fahrzeugdaten wie Baujahr, Kilometerstand und eventueller Vorschäden und Altschäden.
- Schadenbewertung: Auf Basis der gesammelten Informationen kalkuliert der Sachverständige die Reparaturkosten, bewertet die Wertminderung und ermittelt den Restwert des Fahrzeugs.
- Gutachtenerstellung: Alle Daten und Ergebnisse werden in einem umfassenden Gutachten zusammengefasst, das als Grundlage für die Schadensregulierung dient.
Wie lange dauert die Erstellung eines Kfz-Gutachtens?
Die Dauer für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens kann variieren und hängt unter anderem vom Umfang des Schadens und der Verfügbarkeit des Sachverständigen ab. In der Regel erfolgt die Begutachtung des Fahrzeugs innerhalb von ein bis maximal zwei Tagen nach Auftragserteilung. Die anschließende Erstellung des schriftlichen Gutachtens kann weitere ein bis zwei Tage in Anspruch nehmen. Bei komplexen Schäden oder der Notwendigkeit zusätzlicher Recherchen kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.
Wer trägt die Kosten für ein Unfallgutachten?
Die Kosten für ein Unfallgutachten bei einem nicht verschuldeten Haftpflichtschaden werden immer von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Das bedeutet, dass für Sie als geschädigte Person keine Kosten entstehen.
Wann muss man das Gutachten selbst zahlen?
Wenn der Schaden an einem Fahrzeug als Bagatellschaden eingestuft wird, sprich kleinere Schäden wie Kratzer oder Dellen, kann es sein, dass Versicherungen kein vollständiges Gutachten übernehmen und stattdessen einen Kostenvoranschlag. Hier liegt die Grenze bei etwa 1000 €. Ebenso, wenn man ohne vorherige Absprache mit der Versicherung ein privates Kfz-Gutachten in Auftrag gibt, muss man davon ausgehen, die Kosten selbst zu tragen, da die Versicherung in diesem Fall die Kosten möglicherweise nicht übernimmt.
Für die professionelle und unabhängige Erstellung Ihres Unfallgutachtens steht Ihnen das Team des Kfz-Sachverständigenbüros Bullmann & Özbilgin zur Verfügung. Unsere Sachverständigen bieten Ihnen transparente und nachvollziehbare Gutachten, die Sie bei der Schadensregulierung unterstützen.
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgepräch!